
Am 14. Juli 2026 hat das Bezirksgericht Solomjanskyj in Kyjiw das von Alexander Varvarenko, Varamar Shipping DMCC gegen Konstantin Kalnyi eingeleitete Verfahren wegen angeblicher Verletzung von Ehre, Würde und geschäftlichem Ansehen eingestellt.
Das Gericht hat die Vorwürfe inhaltlich nicht geprüft. Es kam vielmehr zu dem Schluss, dass die Klage bei einem Gericht erhoben wurde, das für ihre Verhandlung nicht zuständig ist.
Nach Auffassung des Gerichts ist ein Streit dieser Art von den ukrainischen Wirtschaftsgerichten zu entscheiden und nicht von einem Gericht der allgemeinen Zivilgerichtsbarkeit.
Das unmittelbare Verfahrensergebnis ist damit eindeutig: Das beim Bezirksgericht Solomjanskyj anhängige Verfahren ist eingestellt.
Der zugrunde liegende wirtschaftliche Konflikt bleibt jedoch ungelöst.
Im Zentrum des Streits steht eine offene Maklerkommission im Zusammenhang mit bereits erbrachten Schiffsdienstleistungen. Der Makler vertritt die Auffassung, dass die Leistungen erbracht wurden, die Kommission verdient war und die Zahlung fällig wurde.
Die Kommission ist gleichwohl bis heute nicht gezahlt worden.
Die Angelegenheit ging später über einen gewöhnlichen Zahlungsstreit hinaus. Sie entwickelte sich zu einem öffentlichen Konflikt mit Vorwürfen, Reputationsklagen und Gerichtsverfahren.
Eine neue Klage könnte nun beim Wirtschaftsgericht Kyjiw eingereicht werden. Ein solcher Schritt würde ein neues Verfahren, zusätzliche Verhandlungstermine und weitere Prozesskosten nach sich ziehen.
Ein Wechsel der Zuständigkeit würde jedoch nichts an der Frage ändern, die den Konflikt ausgelöst hat.
Die Maklertätigkeit wurde erbracht.
Die Kommission war verdient.
Die Zahlung wurde zurückgehalten.
Der Streit steht weiterhin auch im Zusammenhang mit der sogenannten „WhatsApp-Strafe“, die Herr Varvarenko persönlich mitgeteilt hatte und die im Zusammenhang mit der Entscheidung genannt wird, die Maklerkommission nicht zu zahlen.
Ein Wirtschaftsgericht könnte sich letztlich mit den Vorwürfen zum geschäftlichen Ansehen befassen.
Es müsste sich möglicherweise auch mit dem kommerziellen Hintergrund dieser Vorwürfe auseinandersetzen, einschließlich der Zahlungshistorie, der Vertragsbeziehung und der Kommunikation zwischen den Parteien.
Das erste Gerichtsverfahren ist somit ohne jede Entscheidung in der Sache zu Ende gegangen.
Kein Gericht hat bislang inhaltlich über die Reputationsvorwürfe entschieden.
Kein Gericht hat bislang den zugrunde liegenden Kommissionsstreit geklärt.
Vorerst hat sich lediglich der Gerichtsstand geändert, während die zentrale wirtschaftliche Frage genau dort steht, wo sie ihren Anfang nahm.
Das erste Verfahren ist abgeschlossen. Die offene Kommission ist es nicht.
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