Die Internationale Handelskammer (ICC) veröffentlichte die Incoterms® erstmals 1936 und überarbeitet die Regeln regelmäßig, um der Handelspraxis zu folgen. Jede Ausgabe bleibt so lange in Gebrauch, wie Verträge auf sie verweisen; daher muss ein Kaufvertrag angeben, welche Ausgabe er anwendet.
Aktuelle Ausgabe: Incoterms® 2020
Incoterms® 2020 ist die geltende Ausgabe. Frühere Ausgaben bleiben gültig, wenn die Parteien auf sie verweisen; deshalb sollte ein Vertrag drei Dinge nennen — die Regel, den benannten Ort und die Ausgabe:
CIF Constanta, Rumänien, Incoterms® 2020
Was die Regeln leisten
INternational COmmercial TERMS verteilen die Lieferpflichten zwischen Verkäufer und Käufer: wer Beförderung und Versicherung organisiert und bezahlt, wer die Ausfuhr- und Einfuhrformalitäten erledigt, wo die Lieferung stattfindet und zu welchem Zeitpunkt die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung übergeht.
Handelsklauseln mit demselben Namen können von Land zu Land unterschiedlich verstanden werden. Erst die Nennung einer ICC-Regel zusammen mit ihrer Ausgabe sorgt dafür, dass die Bedeutung für Verkäufer, Käufer, ihre Banken und den Spediteur dieselbe ist.
Die Regeln gelten nur, wenn die Parteien sie in den Kaufvertrag einbeziehen.
Was die Regeln nicht leisten
Die Incoterms® ersetzen nicht den Kaufvertrag. Sie regeln nicht den Übergang des Eigentums an der Ware, den Preis oder die Zahlungsbedingungen, die Qualität und Spezifikation der Ware, Sanktionen und Ausfuhrverbote, höhere Gewalt oder das anwendbare Recht und den Gerichtsstand für die Beilegung einer Streitigkeit. Diese gehören in den Vertrag selbst.
Sie sind auch nicht der Beförderungsvertrag. Was die Charterpartie oder das Konnossement über Laden, Löschen, Liegezeit und Fracht besagt, wird gesondert vereinbart; eine Handelsklausel und eine Klausel der Charterpartie können dieselben Kosten unterschiedlichen Seiten zuordnen. Beide müssen zusammen gelesen werden, bevor die Ladung abgeschlossen wird.
Was sich 2010 geändert hat
DAF, DES, DEQ und DDU wurden gestrichen und durch zwei Klauseln ersetzt: DAT (Delivered at Terminal) und DAP (Delivered at Place). Die gestrichenen Klauseln finden sich noch in älteren Verträgen und werden unten beschrieben.
Was sich 2020 geändert hat
DAT wurde in DPU — Delivered at Place Unloaded umbenannt. Der neue Name macht deutlich, dass der benannte Bestimmungsort kein Terminal sein muss: Der Verkäufer liefert, wenn die Ware am vereinbarten Ort entladen ist, wo auch immer sich dieser Ort befindet.
DAP ist unverändert: Der Verkäufer liefert die Ware entladebereit, und das Entladen am Bestimmungsort ist Sache des Käufers.
Klauseln in älteren Verträgen
DAF — Delivered At Frontier (Ausgabe 2000, 2010 gestrichen)
Der Verkäufer liefert, wenn die Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel unentladen, zur Ausfuhr freigemacht, aber nicht zur Einfuhr freigemacht, an der benannten Stelle und dem benannten Ort an der Grenze, vor der Zollgrenze des angrenzenden Landes, zur Verfügung gestellt wird. Verwendet bei Lieferung an eine Landgrenze.
DES — Delivered Ex Ship (Ausgabe 2000, 2010 gestrichen)
Der Verkäufer liefert, wenn die Ware dem Käufer an Bord des Schiffes, nicht zur Einfuhr freigemacht, im benannten Bestimmungshafen zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer trägt alle Kosten und Gefahren der Beförderung der Ware bis zum benannten Hafen vor dem Löschen. Nur für den Seetransport.
DEQ — Delivered Ex Quay (Ausgabe 2000, 2010 gestrichen)
Wie DES, jedoch stellt der Verkäufer die Ware dem Käufer, nicht zur Einfuhr freigemacht, auf dem Kai im benannten Bestimmungshafen zur Verfügung. Der Verkäufer trägt die Kosten und Gefahren von DES und zusätzlich die des Löschens der Ware auf den Kai. Nur für den Seetransport.
DDU — Delivered Duty Unpaid (Ausgabe 2000, 2010 gestrichen)
Der Verkäufer liefert die Ware an den Käufer, nicht zur Einfuhr freigemacht und nicht vom ankommenden Beförderungsmittel entladen, am benannten Bestimmungsort. Der Verkäufer trägt alle Kosten und Gefahren der Beförderung der Ware bis zu diesem Ort mit Ausnahme der Abgaben — der Zollformalitäten sowie der Zölle und Steuern bei der Einfuhr —, die Sache des Käufers sind.
DAT — Delivered at Terminal (Ausgabe 2010, 2020 in DPU umbenannt)
Der Verkäufer bezahlt die Beförderung bis zum Terminal, mit Ausnahme der Kosten im Zusammenhang mit der Einfuhrabfertigung, und trägt die Gefahren bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Ware am Terminal entladen ist.
DAP — Delivered At Place (Ausgabe 2010, 2020 unverändert)
Der Verkäufer bezahlt die Beförderung bis zum benannten Ort, mit Ausnahme der Kosten im Zusammenhang mit der Einfuhrabfertigung, und trägt die Gefahren bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Ware zur Entladung durch den Käufer bereitsteht.
Incoterms® ist eine eingetragene Marke der Internationalen Handelskammer. Diese Seite ist eine Zusammenfassung zur Orientierung. Sie stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt weder die Regeln selbst noch den Kaufvertrag.